Eingereicht und beschlossen auf einer Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Baden-Württemberg.
Leiharbeit weiterentwickeln
Antragsteller: Juso Kreisverband Böblingen
Adressaten: SPD Landesparteitag, SPD Bundesparteitag
Die Jusos Baden-Württemberg fordern, dass in das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz folgende Bestandteile einzufügen sind.
Begründung:
Für die Jusos Baden-Württemberg ist die Zeitarbeit ein Arbeitsmodell, welches es ermöglicht Produktions- bzw. Arbeitsspitzen aufzufangen. In vielen Betrieben Baden-Württembergs ist dies, durch saisonale oder anderweitige Zyklen, ein geeignetes Werkzeug um Kosten für die Unternehmen einzusparen und die Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen zu sichern. Jedoch hat sich eine Deregulierung der Zeitarbeit als nicht sonderlich wirtschaftsstärkend herausgestellt, positive Einflüsse können volkswirtschaftlich nicht erfasst werden. Jedoch hatte die Deregulierung erhebliche negative Auswirkungen auf die Leiharbeitnehmer, sodass diese in weiten Teilen wieder zurückzunehmen ist.
Viele dieser Forderungen waren bereits Bestandteil des Regierungsprogrammes der SPD zur Bundestagswahl 2013. Durch das Zustandekommen einer christlich-konservativen Bundesregierung sind jedoch nur kleine Bruchstücke hier übrig geblieben. Diese sind bei weitem nicht ausreichend.
Diese Einsparungen dürfen jedoch nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingebracht werden: Leiharbeit ist vernünftig zu entlohnen! Eine Anpassung der Gehälter nach spätestens 9 Monaten, wie im Koalitionsvertrag gefordert, ist vielleicht eine nette Idee eines Kompromisses, jedoch birgt sie die Gefahr, dass dies zu einer inoffiziellen maximalen Überlassungsdauer wird. Oder einfacher gesagt: Nach 9 Monaten wird der Leiharbeitnehmer einfach entlassen.
Ebenso ist Sicherheit eines der Grundbedürfnisse eines Menschen. Deshalb muss ein Mensch, welcher in der Leiharbeit beschäftigt ist, Planungssicherheit für sein Leben über das Verleihdatum hinaus haben. Eine Anschlusstätigkeit zu finden ist die zentrale Aufgabe des verleihenden Unternehmens - und der Arbeitnehmer ist in keiner Holschuld! Daher ist das Synchronisationsverbot wieder einzuführen. Falls nicht sofort eine anschließende Tätigkeit für den Arbeitnehmer durch das verleihende Unternehmen zu finden ist, so ist der Lohn der vorangegangenen Tätigkeit voll zu zahlen.
Ebenso ist die Entleihdauer zu beschränken. Leiharbeit ist kein Mittel um systematisches und langfristiges Lohndumping zu betreiben.
Eng an die Löhne ist auch die Arbeitszeit gekoppelt. Daher haben die gleichen Arbeitszeitregelungen für Leiharbeiter und Festangestellte zu gelten.
All diese Forderungen sind dringend notwendig um den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Bundesrepublik zu stärken. Denn eine starke Gesellschaft ist nur eine Gesellschaft in der Arbeit auch fair entlohnt wird.